Sieg für die öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF. Das Bundesverfassungsgericht entschieht das die Rundfunkgebühren zu niedrig sind und diese angehoben werden müssen. Allerdings wird das erst ab 1. Januar 2009 der Fall sein, also nicht gleich Panik bekommen. Die Sender ZDF und ARD klagten gegen die zu niedrige Rundfunkgebühren-Erhöhung und bekamen nun recht. Laut dem am Dienstag verkündeten Urteil haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KEF) unterschritten haben. Ursprünglich sollten die Gebühren um 1,09 Euro angehoben werden, das wurde aber nur teilweise umgesetzt. Letztendlich betrug die Erhöhung der Gebühren 0,88 Euro, da die Regierungschefs unter dem genannten Satz blieben.